Arbeitsschwerpunkte

  • Betreuung von Kinder und Jugendlichen
  • Finanzierung von Therapieplätzen
  • Finanzierung von Betreuungsmaßnahmen
  • Unterstützung junger Menschen
  • Förderung von Präven-tionsmaßnamen
  • Hilfe bei Behördengängen
  • Vergabe von Stipendien an Schüler/innen
 

Helfen Sie uns Helfen

Spendenaufruf

 

Leider trifft die nun schon seit Jahren anhaltende Zinspolitik der Europäischen Zentralbank gemeinnützige Stiftungen besonders hart.

Laut Hessischen Stiftungsgesetz müssen Stiftungen ihr Stiftungsvermögen ungeschmälert erhalten. Nur der Ertrag aus dem Stiftungsvermögen und weitere Zuwendungen (Spenden) dürfen für den Stiftungszweck verwenden werden.

Unser jährliches Budget für auszuschüttende Hilfsgelder speist sich daher in erster Linie aus den Erträgen des angelegten Stiftungsvermögens. Hinzu kommen Spenden von Privatpersonen und Unternehmen sowie Überschüsse aus Benefizveranstaltungen, die die Stiftung in Kooperation mit anderen Partnern durchführt.

Wie jeder von Ihnen sicherlich festgestellt hat, sind auf Spareinlagen, Festgeld usw. kaum noch nennenswerte Zinserträge zu erwirtschaften. Vielfach schmälern die Kontoführungsgebühren sogar noch den angelegten Einlagebetrag, was wiederum dem im Hessischen Stiftungsgesetz (StiftG, § 6, Nr. 1) vorgeschrieben ungeschmälerten Erhalt des Stiftungsvermögens entgegenwirkt.

Als gemeinnützig anerkannte Stiftung, möchten wir um IHRE UNTERSTÜTZUNG bitten. Alle Zuwendungen an unsere Stiftung werden ohne Abzug von irgendwelchen Kosten zu 100 Prozent an nachweisbar Hilfsbedürftige weitergeleitet. Alle Stiftungsmitglieder (Vorstand und Behördenbegleiter) arbeiten ehrenamtlich, d.h. sie erhalten weder Kostenersatz noch eine Aufwandsentschädigung. Anfallende Verwaltungskosten der Stiftung werden nach wie vor vom Stifterehepaar alleine getragen.

Wir freuen uns über jede Spende und wir garantieren Ihnen, dass Ihre Zuwendung in voller Höhe in unserer Region Main-Kinzig eingesetzt wird.

Spenden können Sie per Überweisung auf eines der beiden folgenden Bankkonten der Heinrich Sauer & Josef Schmidt Stiftung oder aber auch direkt hier auf unserer Homepage per PayPal, dem bekanntesten und renommiertesten Online-Zahlungssystem.

Als gemeinnützig anerkannte Stiftung können wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zukommen lassen, die Sie steuermindernd bei Ihrer Steuererklärung einsetzen können. Diese Bescheinigung erhalten Sie ab einer Spendensumme von 100.- Euro in einem Jahr von uns automatisch zugesandt, sofern Sie uns Ihren Namen nebst Anschrift auf den Zahlungsträgern mitteilen.

Herzlichen Dank

Ihre

Heinrich Sauer & Josef Schmidt Stiftung

Kapellenweg 63
63571 Gelnhausen

Bei eventuellen Fragen zu den Spenden erreichen Sie uns unter:

Telefon 06051 18051, Fax 06051 18052
info(at)sauer-schmidt-stiftung.de

 

Spendenkonten

Kreissparkasse Gelnhausen

IBAN: DE33 5075 0094 0000 0521 99

BIC:   HELADEF1GEL

Sparkasse Hanau

IBAN: DE62 5065 0023 0000 1179 60

BIC:  HELADEF1HAN